BMF - Schreiben vom 15.06.2020
IV C 4 - S 2223/19/10003 :002

BMF - Schreiben vom 15.06.2020 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :002) - DRsp Nr. 2020/80246

BMF, Schreiben vom 15.06.2020 - Aktenzeichen IV C 4 - S 2223/19/10003 :002

DRsp Nr. 2020/80246

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in Albanien vom 26. November 2019

Das Erdbeben in Albanien im November 2019 hat sehr große Schäden an der Infrastruktur verursacht, die nach der Naturkatastrophe eine humanitäre Katastrophe befürchten lassen.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in Albanien getroffenen Verwaltungsregelungen in diesem Schreiben zusammengefasst.

Sie gelten für die nachfolgenden Unterstützungsmaßnahmen, die vom 26. November 2019 bis zum 31. Dezember 2020 durchgeführt werden.

I. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

1. Zuwendungen an Geschäftspartner

Wendet der Steuerpflichtige seinen von dem Erdbeben in Albanien unmittelbar betroffenen Geschäftspartnern zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen unentgeltlich Leistungen aus seinem Betriebsvermögen zu, sind die Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 EStG ist insoweit aus Billigkeitsgründen nicht anzuwenden.

2. Sonstige Zuwendungen