BMF - Schreiben vom 15.08.2008
IV C 1 - S 2000/07/0009

BMF - Schreiben vom 15.08.2008 (IV C 1 - S 2000/07/0009) - DRsp Nr. 2008/92815

BMF, Schreiben vom 15.08.2008 - Aktenzeichen IV C 1 - S 2000/07/0009

DRsp Nr. 2008/92815

Anwendungs- und Zweifelsfragen zur Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009; Schreiben des ZKA vom 9. Juli 2008; Schreiben des BVI vom 23. Juni 2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit o. a. Schreiben haben Sie neben der Anregung von gesetzlichen Änderungen eine Reihe von Fragen zur praktischen Umsetzung der Abgeltungsteuer gestellt. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich hierzu wie folgt Stellung (zur besseren Verständlichkeit habe ich den Text Ihrer Fragen wiedergegeben und um meine Antworten ergänzt). Vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Regelungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 gelten die unter I.2 bis I.7 getroffenen Aussagen ausschließlich für das Kapitalertragsteuerabzugsverfahren.

I. Kapitalmaßnahmen

„Sollte unseren umfassenden Petiten für eine konsequente erfolgsneutrale Behandlung von Kapitalmaßnahmen, die wir in der ZKA-Stellungnahme vom 16. Mai 2008 zum Jahressteuergesetz 2009 unterbreitet hatten (unter I.1 bis I.5), nicht gefolgt werden, müssen zumindest folgende Problembereiche in einem Verwaltungsschreiben kurzfristig einer Lösung zugeführt werden:

I.1 Aufteilung von Anschaffungskosten bei vor 2009 erworbenen Optionsanleihen