Sehr geehrte Damen und Herren,
mit o. a. Schreiben haben Sie neben der Anregung von gesetzlichen Änderungen eine Reihe von Fragen zur praktischen Umsetzung der Abgeltungsteuer gestellt. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nehme ich hierzu wie folgt Stellung (zur besseren Verständlichkeit habe ich den Text Ihrer Fragen wiedergegeben und um meine Antworten ergänzt). Vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Regelungen im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 gelten die unter I.2 bis I.7 getroffenen Aussagen ausschließlich für das Kapitalertragsteuerabzugsverfahren.
„Sollte unseren umfassenden Petiten für eine konsequente erfolgsneutrale Behandlung von Kapitalmaßnahmen, die wir in der ZKA-Stellungnahme vom 16. Mai 2008 zum Jahressteuergesetz 2009 unterbreitet hatten (unter I.1 bis I.5), nicht gefolgt werden, müssen zumindest folgende Problembereiche in einem Verwaltungsschreiben kurzfristig einer Lösung zugeführt werden:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|