Die Buchführung in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ist durch das Gesetz zur Neuregelung der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft und durch die Abgabenordnung 1977 auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt worden. Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gelten für sie folgende Grundsätze: Inhaltsübersicht 1. Voraussetzungen der Buchführungspflicht 1.1 Gesetzliche Grundlagen 1.2 Außersteuerliche Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten 1.3 Buchführungsgrenzen 2. Beginn und Ende der Buchführungspflicht 2.1 Beginn der Buchführungspflicht 2.2 Ende der Buchführungspflicht 2.3 Übergang der Buchführungspflicht 2.4 Befreiung von der Buchführungspflicht 3. Ordnungsmäßigkeit der Buchführung 3.1 Erleichterungen 3.2 Bewertung von Pflanzenbeständen und Kulturen 3.3 Anbauverzeichnis 3.4 Besonderheiten bei Forstbetrieben 3.5 Nach außersteuerlichen Vorschriften zu führende Bücher und sonstige Aufzeichnungen 4. Aufzeichnung des Warenausgangs 5. Übergangsregelung 6. Anwendungs- und Schlußbestimmung 1. Voraussetzung der Buchführungspflicht 1.1 Der Buchführungspflicht unterliegen Land- und Forstwirte, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb als Eigentümer, Pächter, Nießbraucher oder sonstiger Nutzungsberechtigter |
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