Mit Urteil vom 10. Februar 2010, XI R 49/07 Das Urteil wird zeitgleich im Bundessteuerblatt Teil II veröffentlicht., hat der BFH entschieden, dass die Garantiezusage eines Autoverkäufers, durch die der Käufer gegen Entgelt nach seiner Wahl einen Reparaturanspruch gegenüber dem Verkäufer oder einen Reparaturkostenersatzanspruch gegenüber einem Versicherer erhält, steuerpflichtig ist (Änderung der Rechtsprechung in Bezug auf die in dem BFH-Urteil vom 16. Januar 2003, V R 16/02, BStBl 2003 II S. 445, vertretene Auffassung).
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt insoweit Folgendes:
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