Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 9. November 2005 (BStBl 2008 II S. ...) entschieden, dass die Zusage einer sog. Nur-Pension zu einer sog. Überversorgung führt, wenn dieser Vereinbarung keine Entgeltumwandlung zugrunde liegt. In diesen Fällen könne keine Pensionsrückstellung nach 6a EStG gebildet werden.
Nach einer Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder steht diese Entscheidung nicht im Einklang mit dem BMF-Schreiben zur steuerlichen Berücksichtigung von überdurchschnittlich hohen Versorgungsanwartschaften vom 3. November 2004 (BStBl 2004 I S. 1045).
Die folgenden Grundsätze stehen einer Anwendung dieses Urteils über den entschiedenen Einzelfall hinaus entgegen:
Keine Vorwegnahme künftiger Einkommensentwicklungen bei Nur-Pensionszusagen
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