BMF - Schreiben vom 16.09.2008
IV B 3 - S 1301-GB/08/10001

BMF - Schreiben vom 16.09.2008 (IV B 3 - S 1301-GB/08/10001) - DRsp Nr. 2008/92822

BMF, Schreiben vom 16.09.2008 - Aktenzeichen IV B 3 - S 1301-GB/08/10001

DRsp Nr. 2008/92822

Deutsch-britisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-GB); Vereinbarung mit der britischen Finanzverwaltung vom 1. August 2008 über die Zuordnung des Besteuerungsrechts von Vergütungen an Ortskräfte der Botschaften und Konsulate

Im Nachgang zu der genannten Verständigungsvereinbarung hat die britische Seite die Frage nach dem Umfang des Besteuerungsrechts des Nicht-Kassen-Staates aufgeworfen. Sie ist der Auffassung, dass die Vereinbarung nicht dazu führen kann, dem Nicht-Kassen-Staat ein Besteuerungsrecht zuzuweisen, das über die Regelung im geltenden DBA-GB hinausgeht. Die Vereinbarung schafft auch nach deutschem Verständnis kein neues Besteuerungsrecht, das sich nicht bereits aus dem geltenden DBA-GB ergibt.

Die Vereinbarung stellt vielmehr klar, dass beide Vertragsstaaten von ihrem nach dem Abkommen bestehenden Besteuerungsrecht als Kassenstaat bei Personen, die ausschließlich die Staatsangehörigkeit des anderen Vertragsstaates haben, bis zu einer Neuregelung keinen Gebrauch machen.

Dies folgt daraus, dass die Vereinbarung zunächst den Regelungsgehalt des DBA-GB wiedergibt und im Hinblick auf die laufenden Verhandlungen über ein neues Abkommen Art. 19 des OECD-Musterabkommens anführt, der im Gegensatz zum bestehenden Abkommen eine entsprechende Einschränkung des Besteuerungsrechts des Kassenstaates vorsieht.