Sehr geehrte Damen und Herren,
ich komme zurück auf Ihr o. g. Schreiben und nehme zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen nach Abstimmung mit den für Bewertungs- und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerfragen zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:
Wird die wirtschaftliche Einheit Betrieb der Land- und Forstwirtschaft innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren veräußert, erfolgt nach §
Begünstigungsfähig ist der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Sinne des §
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