BMF - Schreiben vom 16.10.2012
IV D 4 - S 3812 a/0

BMF - Schreiben vom 16.10.2012 (IV D 4 - S 3812 a/0) - DRsp Nr. 2013/80201

BMF, Schreiben vom 16.10.2012 - Aktenzeichen IV D 4 - S 3812 a/0

DRsp Nr. 2013/80201

Bebaute Grundstücke: Bewertung und Verschonung des Wirtschaftsteils eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft; Nachbewertungs- und Behaltensregeln bei Einbringung und Realteilung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich komme zurück auf Ihr o. g. Schreiben und nehme zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen nach Abstimmung mit den für Bewertungs- und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerfragen zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung:

I. Beispiel 1 - Personengesellschaften

1. Einbringung in eine Personengesellschaft

a) Bewertungsrechtliche Beurteilung:

Wird die wirtschaftliche Einheit Betrieb der Land- und Forstwirtschaft innerhalb eines Zeitraums von 15 Jahren veräußert, erfolgt nach § 162 Absatz 3 BewG die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit abweichend von §§ 163, 164 BewG mit dem Liquidationswert nach § 166 BewG. Mangels tatsächlicher Veräußerung, liegt kein Fall einer Nachbewertung nach § 162 Absatz 3 BewG vor.

b) Erbschaftsteuerrechtliche Beurteilung:

Begünstigungsfähig ist der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichem Vermögen im Sinne des § 168 Absatz 1 Nummer 1 BewG, das im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers land- und forstwirtschaftliches Vermögen bleibt (vgl. R E 13b.4 Absatz 1 Satz 1 ErbStR). Dies ist zunächst der Fall, da E von V erbt.