Sehr geehrter Herr ...,
sehr geehrte Frau ...,
unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
Die Kreishandwerkerschaften gelten mit der Ausübung der Geschäftsführung der Innungen nach § 2b UStG nicht als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG.
Mit freundlichen Grüßen
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