BMF - Schreiben vom 16.10.2019
III C 2 - S 7107/19/10004 :007

BMF - Schreiben vom 16.10.2019 (III C 2 - S 7107/19/10004 :007) - DRsp Nr. 2019/80511

BMF, Schreiben vom 16.10.2019 - Aktenzeichen III C 2 - S 7107/19/10004 :007

DRsp Nr. 2019/80511

Anwendungsfragen des § 2b UStG; Geschäftsführungsleistungen der Kreishandwerkerschaften für Innungen

Sehr geehrter Herr ...,

sehr geehrte Frau ...,

unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Die Kreishandwerkerschaften gelten mit der Ausübung der Geschäftsführung der Innungen nach § 2b UStG nicht als Unternehmer im Sinne des § 2 UStG.

Mit freundlichen Grüßen

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