BMF - Schreiben vom 16.11.2015
IV C 5 - S 2361/15/10002 2015/1030867

BMF - Schreiben vom 16.11.2015 (IV C 5 - S 2361/15/10002 2015/1030867) - DRsp Nr. 2015/80753

BMF, Schreiben vom 16.11.2015 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2361/15/10002 2015/1030867

DRsp Nr. 2015/80753

Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2016

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden hiermit

  • der Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2016 - Anlage 1 - und

  • der Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2016 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer) - Anlage 2 -

bekannt gemacht (§ 39b Absatz 6 und § 51 Absatz 4 Nummer 1a EStG).

Auf die Erläuterungen unter „1. Gesetzliche Grundlagen/Allgemeines” wird gesondert hingewiesen.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2016