BMF - Schreiben vom 16.12.2015
IV B 3 - S 1301-NDL/07/10007

BMF - Schreiben vom 16.12.2015 (IV B 3 - S 1301-NDL/07/10007) - DRsp Nr. 2016/80015

BMF, Schreiben vom 16.12.2015 - Aktenzeichen IV B 3 - S 1301-NDL/07/10007

DRsp Nr. 2016/80015

Abkommen vom 12. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen; Verständigungsvereinbarung zur Aufteilung der Gewinne deutscher und niederländischer land- und forstwirtschaftlicher Betriebe mit Grundstücken im jeweils anderen Staat

Zur Aufteilung der Gewinne deutscher und niederländischer Betriebe mit Grundstücken im jeweils anderen Staat haben die zuständigen Behörden beider Vertragsstaaten bereits im Jahr 2001 eine Verständigungsvereinbarung auf Grundlage des deutsch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 16. Juni 1959 in der durch das Zweite Zusatzprotokoll vom 21. Mai 1991 geänderten Fassung geschlossen. Mit Inkrafttreten des neuen Doppel-besteuerungsabkommens vom 12. April 2012BGBl. 2012 II S. 1414. (DBA Niederlande 2012) am 1. Dezember 2015 ist das alte DBA außer Kraft getreten. Damit verliert auch die Verständigungsvereinbarung von 2001 ihre Gültigkeit.