Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen in Technischen Richtlinien die technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems ergänzt.
Die Ergänzungen zu den Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik veröffentlicht und können unter folgenden Link aufgerufen werden:
„Ergänzung der BSI TR-03153 Technische Sicherheitseinrichtung für elektronische Aufzeichnungssysteme Testspezifikation“:
https://www.bsi.bund.de/DE/Publikationen/TechnischeRichtlinien/tr03153/index_htm.html
„Amendment BSI TR-03151 Secure Element API (SE API)“:
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