BMF - Schreiben vom 16.12.2019
IV C 5 - S 1961/19/10002 :001
Fundstellen:
BStBl 2019 I S. 1404

BMF - Schreiben vom 16.12.2019 (IV C 5 - S 1961/19/10002 :001) - DRsp Nr. 2020/80030

BMF, Schreiben vom 16.12.2019 - Aktenzeichen IV C 5 - S 1961/19/10002 :001

DRsp Nr. 2020/80030

Bekanntmachung der Verfahrensbeschreibung für die Verarbeitung der Wohnungsbauprämie (WoP)

Von der Zentralstelle für Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie beim Technischen Finanzamt Berlin - ZPS ZANS - bin ich gebeten worden, die Datensatzbeschreibungen für die Zuleitung durch Datenfernübertragung für Anzeigen nach § 4a WoPG im Bundessteuerblatt Teil I bekanntzumachen. Diesbezüglich übersende ich Ihnen

  • Verfahrensbeschreibung für die Verarbeitung der Wohnungsbauprämie (WoP) durch die beim Land Berlin eingerichtete Zentrale Produktionsstelle für Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie (ZPS ZANS) - Anlage 1,

  • die Datensatzbeschreibung für Mitteilungen zur WoP der BSK an die ZPS ZANS bzw. der ZPS ZANS an die Länder - Anlage 2,

  • Datensatzbeschreibung für Rückmeldungen zur WoP der Länder an die ZPS ZANS bzw. der ZPS ZANS an die BSK - Anlage 3,

  • Bekanntmachung - Anlage 4.

Wird ein Vordruck maschinell ausgefüllt, dürfen für die Eintragungen in den Datenfeldern ebenfalls keine Serifenschriften verwendet werden. Diese Eintragungen sind in Schriftgröße 12 pt vorzunehmen. Eine kleinere Schrift darf nur verwendet werden, wenn anderenfalls der für die Eintragung zur Verfügung stehende Platz nicht ausreichen würde. Maschinell erstellte Anzeigen brauchen nicht handschriftlich unterschrieben zu werden.