BMF - Schreiben vom 17.07.2015
IV B 6 - S 1316/11/10052: 124

BMF - Schreiben vom 17.07.2015 (IV B 6 - S 1316/11/10052: 124) - DRsp Nr. 2015/80491

BMF, Schreiben vom 17.07.2015 - Aktenzeichen IV B 6 - S 1316/11/10052: 124

DRsp Nr. 2015/80491

Automatischer Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten von Amerika nach dem FATCA-Abkommen vom 31. Mai 2013;; Veröffentlichung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes

Die Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika haben sich darauf verständigt, durch gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten (mit US-Bezug bzw. mit Bezug zu Deutschland) eine effektive Besteuerung sicherzustellen (FATCA-Abkommen). Durch das Abkommen verpflichten sich die beiden Vertragsparteien, die vereinbarten Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig automatisch auszutauschen.

Nach § 117c Abgabenordnung hat die Übermittlung der auszutauschenden Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz im Wege der Datenfernübertragung zu erfolgen.

Nähere Informationen zur Datenübermittlung nach dem FATCA-Abkommen können auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) im dort abgelegten Kommunikationshandbuch FATCA abgerufen werden.

Hiermit wird der amtlich vorgeschriebene Datensatz entsprechend § 1 Absatz 2 der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung und nach § 117c EStG veröffentlicht. Das Datenschema wird nachfolgend dargestellt und steht im Internet des BZSt unter www.bzst.bund.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

I. Datenübermittlung über die ELMA-Schnittstelle für Massendatenmelder