BMF - Schreiben vom 17.10.2003
IV D 2 -S 1451 - 39/03
Fundstellen:
BStBl 2003 I S. 502

BMF - Schreiben vom 17.10.2003 (IV D 2 -S 1451 - 39/03) - DRsp Nr. 2008/87049

BMF, Schreiben vom 17.10.2003 - Aktenzeichen IV D 2 -S 1451 - 39/03

DRsp Nr. 2008/87049

§ 4 EStG Vordruck „Einnahmenüberschussrechnung - EÜR”

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Nach §§ 60 Abs. 4, 84 Abs. 3c EStDV in der Fassung des Gesetzes zur Förderung von Kleinunternehmern und zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz) vom 31. Juli 2003 (BGBl 2003 I S. 1550; BStBl 2003 I S. 398) haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG durch den Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermitteln, für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2003 beginnen, ihrer Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen.

Der amtlich vorgeschriebene Vordruck „Einnahmenüberschussrechnung - EÜR” (Anlage 1) wird hiermit bekannt gegeben. Er wird in der „Anleitung” (Anlage 2) erläutert.