BMF - Schreiben vom 17.12.2019
IV B 5 - S 1341/19/10010 :003

BMF - Schreiben vom 17.12.2019 (IV B 5 - S 1341/19/10010 :003) - DRsp Nr. 2020/80007

BMF, Schreiben vom 17.12.2019 - Aktenzeichen IV B 5 - S 1341/19/10010 :003

DRsp Nr. 2020/80007

Betriebsstätten ohne Personalfunktion (sog. funktionslose Betriebsstätten)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die Verwaltungsgrundsätze Betriebsstättengewinnaufteilung - VWG BsGa in der Fassung vom (BMF IV B 5 - S 1341/12/10001-03; BStBl I 2017 S. 182) um die nachfolgend aufgeführte Textziffer 6a (Neu) ergänzt:

„Im Fall einer Betriebsstätte ohne maßgebliche Personalfunktion (z. B. Wind-, Solarkraftanlagen usw.) kann die Zugehörigkeit der Betriebsstätte zum Unternehmen ebenfalls eine andere Behandlung erfordern. Für die Frage der Zuordnung von Wirtschaftsgütern und der