BMF - Schreiben vom 18.08.2015
III C 3 - S 7492/08/10002

BMF - Schreiben vom 18.08.2015 (III C 3 - S 7492/08/10002) - DRsp Nr. 2015/80502

BMF, Schreiben vom 18.08.2015 - Aktenzeichen III C 3 - S 7492/08/10002

DRsp Nr. 2015/80502

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund von Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut (NATO-ZAbk); Einführung eines vereinfachten Beschaffungsverfahrens für Lieferungen und sonstige Leistungen für den dienstlichen Bedarf der belgischen Streitkräfte

Die amerikanischen und britischen Truppen wenden ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren unter Verwendung einer VISA-Kreditkarte an, das der Truppe und dem zivilen Gefolge die umsatzsteuerfreie Beschaffung von Leistungen für den dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung erleichtern soll (vgl. Tz. 64 und 65 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 - IV A 6 - S 7492 - 13/04 -, BStBl 2004 I S. 1200). Die belgischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland führen nun ebenfalls ein vereinfachtes Beschaffungsverfahren für Lieferungen und sonstige Leistungen für den dienstlichen Bedarf unter Verwendung einer VISA-Kreditkarte ein.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o. a. BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 für Umsätze, die nach dem 31. August 2015 ausgeführt werden, Folgendes: