BMF - Schreiben vom 18.09.2003
IV A 5 -InvZ 1272 - 24/03
Fundstellen:
BStBl 2003 I S. 454

BMF - Schreiben vom 18.09.2003 (IV A 5 -InvZ 1272 - 24/03) - DRsp Nr. 2008/87936

BMF, Schreiben vom 18.09.2003 - Aktenzeichen IV A 5 -InvZ 1272 - 24/03

DRsp Nr. 2008/87936

Anspruchsberechtigung des Nießbrauchers für die Gewährung einer Investitionszulage nach§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999

Der BFH hat mit Urteil vom 5. September 2002 (a. a. O.) entschieden, dass die Inanspruchnahme einer Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 für Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude kein zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum an diesem Gebäude erfordert. Unter den weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift ist nach seiner Auffassung auch der Nießbraucher anspruchsberechtigt, wenn er die Erhaltungsarbeiten auf eigene Rechnung und Gefahr durchgeführt hat.

Nach dem Ergebnis der Sitzung mit den für Fragen der Einkommensteuer zuständigen Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze dieses Urteils nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.