Aufgrund der Änderung des § 22 Nr. 5 EStG durch das Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz - EigRentG -) wird im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. Januar 2008 (BStBl 2008 I S. 390) in den Randziffern 108 und 182 jeweils die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 5 EStG” durch die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 7 EStG” ersetzt. Außerdem erfolgt eine redaktionelle Korrektur des Begriffs „Altersvorsorge-Restkapitals” in Randziffer 18 in „Altersvorsorge(Rest-)Kapitals”.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|