BMF - Schreiben vom 18.12.2003
IV C 5 -S 2361 - 237/03
Fundstellen:
BStBl 2003 I 750

BMF - Schreiben vom 18.12.2003 (IV C 5 -S 2361 - 237/03) - DRsp Nr. 2008/87330

BMF, Schreiben vom 18.12.2003 - Aktenzeichen IV C 5 -S 2361 - 237/03

DRsp Nr. 2008/87330

§ 38 EStG; Euro-Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 2004

Der mit BMF-Schreiben vom 12.11.2003 (BStBl 2003 I S. 581) übersandte Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer muss aufgrund der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 geändert werden.

Der hiermit im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersandte Programmablaufplan berücksichtigt den geänderten Einkommensteuertarif, die Streichung des Haushaltsfreibetrags und die Einführung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in Höhe von 1308 Euro in der Steuerklasse II, die Absenkung des Arbeitnehmer- Pauschbetrags auf 920 Euro, sowie die Streichung des § 39 b Abs. 3 Satz 8 EStG, wonach sonstige Bezüge bis 150 Euro dem laufenden Arbeitslohn hinzuzurechnen waren.