BMF - Schreiben vom 18.12.2003
IV C 5 -S 2361 - 238/03
Fundstellen:
BStBl 2003 I 768

BMF - Schreiben vom 18.12.2003 (IV C 5 -S 2361 - 238/03) - DRsp Nr. 2008/87329

BMF, Schreiben vom 18.12.2003 - Aktenzeichen IV C 5 -S 2361 - 238/03

DRsp Nr. 2008/87329

§ 38 EStG; Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen in 2004 (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer)

Der mit BMF-Schreiben vom 13.11.2003 (BStBl 2003 I S. 603) bekannt gemachte Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer muss aufgrund der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 geändert werden.

Der hiermit im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersandte Programmablaufplan berücksichtigt den geänderten Einkommensteuertarif, die Streichung des Haushaltsfreibetrags und die Einführung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in Höhe von 1308 Euro in der Steuerklasse II sowie die Absenkung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 920 Euro.

1. Gesetzliche Grundlagen