BMF - Schreiben vom 19.02.2003
IV A 6 - S 2240 - 15/03
Fundstellen:
BStBl 2003 I 171

BMF - Schreiben vom 19.02.2003 (IV A 6 - S 2240 - 15/03) - DRsp Nr. 2008/83087

BMF, Schreiben vom 19.02.2003 - Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 15/03

DRsp Nr. 2008/83087

Gewerblicher Grundstückshandel; Anwendung der Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 (BStBl 2002 II S. 291)

BMF-Schreiben vom 6. Januar 2003

- IV A 6 - S 2240 - 136/02 -

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 (BStBl 2002 II S. 291) Folgendes:

Mit o.g. Beschluss hat der Große Senat des BFH entschieden, dass in Ausnahmefällen auch der Verkauf von weniger als vier Objekten in zeitlicher Nähe zu ihrer Errichtung zu einer gewerblichen Tätigkeit führen kann. Dies gilt bei Wohnobjekten (Ein-, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) insbesondere für folgende Gestaltungen:

  • Verkauf des Grundstücks bereits vor seiner Bebauung durch den Veräußerer;

  • Bebauung von vornherein auf Rechnung und nach Wünschen des Erwerbers;

  • das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erbringt erhebliche Leistungen für den Bau, die nicht wie unter fremden Dritten abgerechnet werden.