Der BFH hat mit Urteil vom 9. Januar 2013 (FundstelleFundstelle bitte von der Redaktion des BStBl eintragen) umfassend zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung vereinnahmter und verausgabter Pfandgelder Stellung genommen. Das diesen Grundsätzen zum Teil entgegenstehende BMF-Schreiben vom 13. Juni 2005 (BStBl 2005 I S. 715) wird aufgehoben.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.
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