BMF - Schreiben vom 19.03.2020
IV A 3 - S 0336/19/10007 :002

BMF - Schreiben vom 19.03.2020 (IV A 3 - S 0336/19/10007 :002) - DRsp Nr. 2020/80169

BMF, Schreiben vom 19.03.2020 - Aktenzeichen IV A 3 - S 0336/19/10007 :002

DRsp Nr. 2020/80169

Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)

In weiten Teilen des Bundesgebietes sind durch das Coronavirus beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden oder diese werden noch entstehen. Es ist daher angezeigt, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegenzukommen.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt daher im Hinblick auf Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie bei der Anpassung von Vorauszahlungen für Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, Folgendes: