BMF - Schreiben vom 19.05.2015
IV C 4 - S 2223/07/0015: 013

BMF - Schreiben vom 19.05.2015 (IV C 4 - S 2223/07/0015: 013) - DRsp Nr. 2015/80372

BMF, Schreiben vom 19.05.2015 - Aktenzeichen IV C 4 - S 2223/07/0015: 013

DRsp Nr. 2015/80372

Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in Nepal

Das Erdbeben in Nepal im April 2015 hat sehr große Schäden an der Infrastruktur verursacht, die nach der Naturkatastrophe eine humanitäre Katastrophe befürchten lassen. Die Demokratische Bundesrepublik Nepal (Nepal) hat ausdrücklich um internationale Unterstützung gebeten.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder werden die zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in Nepal getroffenen Verwaltungsregelungen in diesem Schreiben zusammengefasst.

Sie gelten für die nachfolgenden Unterstützungsmaßnahmen, die vom 25. April 2015 bis 31. Dezember 2015 durchgeführt werden.

I. Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen

1. Zuwendungen an Geschäftspartner

Wendet der Steuerpflichtige seinen von dem Erdbeben in Nepal unmittelbar betroffenen Geschäftspartnern zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen unentgeltlich Leistungen aus seinem Betriebsvermögen zu, sind die Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 EStG ist insoweit aus Billigkeitsgründen nicht anzuwenden.

2. Sonstige Zuwendungen