Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder nimmt der BdF wie folgt Stellung:
Das Geschäft mit Financial-Futures wird an der Deutschen Terminbörse (DTB) zunächst auf der Grundlage der Kursnotierungen von Bundesanleihen (Bundesanleihen-Futures) und auf der Grundlage von Aktienindizes (Aktienindex-Futures) aufgenommen.
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