Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. Oktober 2019, in dem Sie Anwendungsfragen des § 2b UStG thematisieren.
Viele der Fragestellungen werden bereits derzeit auf Bund-Länder-Ebene erörtert. Ein Großteil der vorgelegten und möglichen zukünftigen Fragen zur Steuerbarkeit lassen sich mit folgenden zwei Regeln beantworten:
Privatrechtliche Verträge führen unter den weiteren Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 UStG zur Steuerbarkeit der Leistung.
Bei Erbringung einer Leistung auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ist grundsätzlich davon auszugehen, dass durch die Möglichkeit, diese Leistung auch von Privaten erhalten zu können, Wettbewerb besteht und eine fehlende Steuerbarkeit zu einer Verzerrung dieses Wettbewerbs führen würde, mithin die Anwendung von § 2b UStG ausgeschlossen ist. Bei § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG ist eine gesonderte Wettbewerbsprüfung durchzuführen (siehe BMF-Schreiben vom 14. November 2019).
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|