BMF - Schreiben vom 20.03.2008
IV C 8 - S 2303/07/0009

BMF - Schreiben vom 20.03.2008 (IV C 8 - S 2303/07/0009) - DRsp Nr. 2008/92231

BMF, Schreiben vom 20.03.2008 - Aktenzeichen IV C 8 - S 2303/07/0009

DRsp Nr. 2008/92231

Steuererlass für beschränkt Steuerpflichtige im Zusammenhang mit inländischen Spielen der europäischen Vereinswettbewerbe von Mannschaftssportarten;

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die steuerliche Behandlung von Einkünften, die beschränkt Steuerpflichtige im Zusammenhang mit inländischen Spielen in europäischen Vereinswettbewerben von Mannschaftssportarten erzielen, Folgendes:

Die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer auf Einkünfte, die beschränkt steuerpflichtige Teilnehmer (ausländische Vereine und deren Spieler) an inländischen Spielen im Rahmen europäischer Vereinswettbewerbe in Mannschaftssportarten aus diesen Spielen erzielen, wird gemäß § 50 Abs. 7 EStG erlassen, wenn der jeweilige Ansässigkeitsstaat im Gegenzug auf die Besteuerung der Einkünfte von Teilnehmern, die in Deutschland ansässig sind, in Zusammenhang mit den auf seinem Hoheitsgebiet ausgetragenen Spielen ebenfalls verzichtet. Der Steuererlass gilt auch für Einkünfte von beschränkt steuerpflichtigen europäischen Dachverbänden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Veranstaltung der inländischen Spiele in europäischen Vereinswettbewerben stehen. Die Einkünfte unterliegen nicht dem Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG.