BMF - Schreiben vom 20.05.2003
IV A 2 -S 2742 - 26/03
Fundstellen:
BStBl 2003 I 333

BMF - Schreiben vom 20.05.2003 (IV A 2 -S 2742 - 26/03) - DRsp Nr. 2008/92006

BMF, Schreiben vom 20.05.2003 - Aktenzeichen IV A 2 -S 2742 - 26/03

DRsp Nr. 2008/92006

allgemeine Vorschriften: Durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasste Durchführung von Risikogeschäften mit einer Kapitalgesellschaft

Das BMF-Schreiben vom 19. Dezember 1996 (BStBl 1997 I S. 112) legt in seinen Textziffern 1 und2 im Zusammenhang mit sog. Risikogeschäften Kriterien für die Abgrenzung der Gesellschafter- von der Gesellschaftssphäre fest. Dabei ist die Übernahme risikobehafteter Geschäfte nicht von vornherein als im Geschäftsleben unüblich anzusehen. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter das Geschäft nicht eingegangen wäre. Diese Voraussetzung ist insbesondere erfüllt, wenn das Geschäft nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft völlig unüblich, mit hohen Risiken verbunden und nur aus privaten Spekulationsabsichten des Gesellschafter-Geschäftsführers zu erklären ist.