BMF - Schreiben vom 20.05.2008
IV B 9 - S 7492/08/10002

BMF - Schreiben vom 20.05.2008 (IV B 9 - S 7492/08/10002) - DRsp Nr. 2008/92498

BMF, Schreiben vom 20.05.2008 - Aktenzeichen IV B 9 - S 7492/08/10002

DRsp Nr. 2008/92498

Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut; Belgisches Beschaffungsverfahren für Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 1 500 Euro

Zur Erleichterung der Beschaffungsverfahren für Leistungen an berechtigte Personen (vgl. Tz. 12 des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 - IV A 6 - S 7492 - 13/04 -, BStBl 2004 I S. 1200) wenden die meisten Truppen bei Beschaffungen bis zu einem bestimmten Wert vereinfachte Verfahren an. Die belgischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland führen nun ebenfalls ein vereinfachtes Verfahren ein.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt in Ergänzung des o. a. BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 für Umsätze, die nach dem 30. Juni 2008 ausgeführt werden, Folgendes:

Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 1 500 Euro an die belgischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland sind nach Artikel 67 Abs. 3 NATO-ZAbk steuerfrei, wenn diese Umsätze nach dem in Tz. 59 ff. des o. a. BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 dargestellten Verfahren abgewickelt werden.