BMF - Schreiben vom 20.07.1989
IV B 4 - S 0187 - 13/89

BMF - Schreiben vom 20.07.1989 (IV B 4 - S 0187 - 13/89) - DRsp Nr. 2008/87070

BMF, Schreiben vom 20.07.1989 - Aktenzeichen IV B 4 - S 0187 - 13/89

DRsp Nr. 2008/87070

Steuerrechtliche Behandlung von freiwilligen Zuwendungen an einen Verein im Rahmen von Gruppenversicherungen

Zahlreiche gemeinnützige Vereine haben mit Versicherungsgesellschaften Gruppenversicherungsverträge abgeschlossen. Diesen können die Mitglieder der Vereine sowie deren Familienangehörige beitreten. Die Vereine übernehmen das Inkasso der Versicherungsbeiträge sowie andere Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Versicherung, die sonst dem Versicherungsunternehmen obliegen würden. Die Mitglieder erhalten dafür bestimmte Vorzugskonditionen bei den Versicherungen. Außerdem steht ihnen ein Anspruch auf Gewinnbeteiligung zu. Durch eine gleichzeitig mit dem Beitritt zur Gruppenversicherung abzugebende „Zuwendungserklärung” verzichten die Versicherungsnehmer (Mitglieder) jedoch regelmäßig zugunsten des Vereins auf die Gewinnbeteiligung.