BMF - Schreiben vom 20.11.1989
IV B 6 - S 2330 - 140/89

BMF - Schreiben vom 20.11.1989 (IV B 6 - S 2330 - 140/89) - DRsp Nr. 2008/87105

BMF, Schreiben vom 20.11.1989 - Aktenzeichen IV B 6 - S 2330 - 140/89

DRsp Nr. 2008/87105

Steuerrechtsänderungen, die für das Lohnsteuerverfahren ab 1.1.1990 bedeutsam sind

Nach dem Stand der parlamentarischen Beratungen über weitere Steuerrechtsänderungen ist damit zu rechnen, daß folgende Neuregelungen beim Steuerabzug vom Arbeitslohn ab 1990 zu beachten sind:

  • Verzicht auf die Voraussetzung der überwiegenden Nachtarbeit für die besondere steuerliche Begünstigung der Nachtarbeit zwischen 0.00 und 4.00 Uhr

    In § 3 b Abs. 3 EStG soll der erste Satzteil folgende Fassung erhalten:

    „Wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird, gilt abweichend von den Absätzen 1 und 2 folgendes:”

  • Einführung einer Lohnsteuer-Pauschalierungsmöglichkeit für Fahrtkostenzuschüsse und die Gestellung von Beförderungsmitteln an Arbeitnehmer für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

    Dem § 40 Abs. 2 EStG sollen folgende Sätze angefügt werden: