BMF - Schreiben vom 20.12.2012
IV C 5 -S 2334/12/10004

BMF - Schreiben vom 20.12.2012 (IV C 5 -S 2334/12/10004) - DRsp Nr. 2013/80064

BMF, Schreiben vom 20.12.2012 - Aktenzeichen IV C 5 -S 2334/12/10004

DRsp Nr. 2013/80064

Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab Kalenderjahr 2013

Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der ( - ) zu bewerten. Darüber hinaus wird es nicht beanstandet, wenn auch Mahlzeiten zur üblichen Beköstigung bei Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung unter den Voraussetzungen von R 8.1 Absatz 8 Nummer 2 mit dem maßgebenden Sachbezugswert angesetzt werden. Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2013 sind - teilweise - durch die Fünfte Verordnung zur Änderung der vom … Dezember 2012 (BGBl. 2012 I Seite …) festgesetzt worden. Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2013 gewährt werden,