BMF - Schreiben vom 21.03.2012
IV D 3 - S 7185/09/10001-02

BMF - Schreiben vom 21.03.2012 (IV D 3 - S 7185/09/10001-02) - DRsp Nr. 2012/80369

BMF, Schreiben vom 21.03.2012 - Aktenzeichen IV D 3 - S 7185/09/10001-02

DRsp Nr. 2012/80369

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 26 Buchst. b UStG;; Angemessene Entschädigung für Zeitversäumnis

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 2. Januar 2012 - IV D 3 - S 7185/09/10001 (2011/1016375) - ( BStBl 2012 I S. 64), mit dem Abschnitt 4.26.1 Abs. 4 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses geändert worden ist, auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2012 ausgeführt werden.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen (http://www.bundesfinanzministerium.de) unter der Rubrik Wirtschaft und Verwaltung - Steuern - Veröffentlichungen zu Steuerarten - Umsatzsteuer - Umsatzsteuer-Anwendungserlass zum Herunterladen bereit.