Nach § 52 Absatz 37 EStG in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. 2009 I S. 3366), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 7 des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen vom 1. April 2015 (BGBl. 2015 I S. 434), hat das Bundesministerium der Finanzen den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der zweijährigen Gültigkeit von Freibeträgen im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren zur Durchführung des Lohnsteuerabzugs in einem BMF-Schreiben (Startschreiben) zu bestimmen.