BMF - Schreiben vom 22.02.1989
IV A 3 - S 7492 - 4/89

BMF - Schreiben vom 22.02.1989 (IV A 3 - S 7492 - 4/89) - DRsp Nr. 2008/87122

BMF, Schreiben vom 22.02.1989 - Aktenzeichen IV A 3 - S 7492 - 4/89

DRsp Nr. 2008/87122

Umsatzsteuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 NATO-ZAbk; ; Umsätze der AAFES-Konzessionäre bei Kreditkartengeschäften

Die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach Artikel 67 Abs. 3 NATO-ZAbk für die von einem Unternehmer (Konzessionär) an AAFES erbrachten Lieferungen und sonstigen Leistungen richtet sich nach dem Schreiben vom 27.2.1976 - IV A 3 - S 7492 - 6/76 -. Soweit die Vertragsgestaltung in der in diesem Schreiben dargelegten Weise erfolgt, wird angenommen, daß AAFES bei den Umsätzen als Auftraggeber und Abnehmer anzusehen ist und demzufolge auch zur Zahlung des Entgelts gegenüber dem Konzessionär verpflichtet ist. Umsatzsteuerrechtlich liegen ein Umsatz des Konzessionärs an AAFES und ein weiterer Umsatz von AAFES an den Kunden (Truppenmitglied) vor.

In dem Schreiben vom 13.11.1987 wird die Auffassung vertreten, daß die Umsätze der Konzessionäre an AAFES auch in den Fällen steuerfrei seien, in denen die Kunden Kreditkartengeschäfte abschließen.