BMF - Schreiben vom 22.11.2019
III C 5 - S 7427-c/19/10001 :002

BMF - Schreiben vom 22.11.2019 (III C 5 - S 7427-c/19/10001 :002) - DRsp Nr. 2019/80504

BMF, Schreiben vom 22.11.2019 - Aktenzeichen III C 5 - S 7427-c/19/10001 :002

DRsp Nr. 2019/80504

Erteilung einer neuen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer durch die niederländische Steuer- und Zollverwaltung an dort registrierte Einzelunternehmer zum

Die zuständigen Behörden der Niederlande teilten mit, dass dort registrierten Einzelunternehmern eine neue Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) erteilt werden wird, die ab dem verpflichtend bei innergemeinschaftlichen Umsätzen zu verwenden ist. Der Aufbau der USt-IdNr. für die genannten Unternehmer ist dann wie folgt: Nach dem Länderschlüssel „NL“ folgen 12 Stellen aus beliebig aufeinanderfolgenden Ziffern, Großbuchstaben sowie den Zeichen „+“ und „*“. Die Stellen 11 und 12 sind dabei immer Ziffern. Die den Einzelunternehmern bisher erteilte USt-IdNr. wird ab dem Zeitpunkt der Umstellung zum ungültig.

Die übrigen niederländischen USt-IdNrn. sind von der Umstellung nicht betroffen und bleiben unverändert bestehen.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist im Zusammenhang mit der o. g. Umstellung Folgendes zu beachten: