BMF - Schreiben vom 22.11.2019
IV C 3 - S 2499/07/10001 :013

BMF - Schreiben vom 22.11.2019 (IV C 3 - S 2499/07/10001 :013) - DRsp Nr. 2019/80509

BMF, Schreiben vom 22.11.2019 - Aktenzeichen IV C 3 - S 2499/07/10001 :013

DRsp Nr. 2019/80509

Steuerliche Förderung der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge; Bestimmung von Inhalt und Aufbau der für die Durchführung des Zulageverfahrens zu übermittelnden Datensätze (§ 99 Absatz 1 EStG)

§ 99 Absatz 1 EStG ermächtigt das Bundesministerium der Finanzen, im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Inhalt und den Aufbau der für die Durchführung des Zulageverfahrens zu übermittelnden Datensätze zu bestimmen. Diese werden auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.de) veröffentlicht (vgl. mein Schreiben vom ).

Es ist notwendig, die amtlich vorgeschriebenen Datensätze anzupassen.