BMF - Schreiben vom 22.12.1980
S 7134
Fundstellen:
BStBl 1981 I 25

BMF - Schreiben vom 22.12.1980 (S 7134) - DRsp Nr. 2008/80080

BMF, Schreiben vom 22.12.1980 - Aktenzeichen S 7134

DRsp Nr. 2008/80080

Lieferungen von Kraftfahrzeugen, die mit eigener Antriebskraft in das Außengebiet gelangen

Für Lieferungen von Kraftfahrzeugen, die mit eigener Antriebskraft in das Außengebiet gelangen, kann die Steuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen (§ 4 Nr. 1, § 6 UStG) in Betracht kommen. Hierzu gilt unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder folgendes:

I. Zur Ausfuhr und zum Ausfuhrnachweis

(1) Die Fortbewegung eines Kraftfahrzeugs mit eigener Antriebskraft stellt eine Beförderung im Sinne des § 3 Abs. 7 Satz 2 UStG dar. Im Zuge einer solchen Beförderung kann ein Kraftfahrzeug sowohl zur endgültigen Verwendung als auch zur vorübergehenden Verwendung in das Außengebiet gelangen. Eine Ausfuhr im Sinne des § 6 Abs. 1 UStG liegt jedoch nur dann vor, wenn das Kraftfahrzeug zur endgültigen Verwendung in das Außengebiet gelangt ist.