BMF - Schreiben vom 23.02.1983
IV C 5 -S 1341 - 4/83
Fundstellen:
BStBl 1983 I S. 218

BMF - Schreiben vom 23.02.1983 (IV C 5 -S 1341 - 4/83) - DRsp Nr. 2008/80089

BMF, Schreiben vom 23.02.1983 - Aktenzeichen IV C 5 -S 1341 - 4/83

DRsp Nr. 2008/80089

Grundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung bei international verbundenen Unternehmen (Verwaltungsgrundsätze)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen die internationale Einkunftsabgrenzung nach dem Maßstab des Fremdvergleichs in den Regelungen des innerstaatlichen Rechts und der Doppelbesteuerungsabkommen zu prüfen ist, folgendes:

- Inhaltsverzeichnis

1. Die Rechtsgrundlagen zur Einkunftsabgrenzung

1.1. Abgrenzungsregelungen des nationalen Steuerrechts

1.2. Abgrenzungsklauseln der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

1.3. Voraussetzungen der Einkunftsabgrenzung zu Nahestehenden

1.4. Rechtliche Ausgestaltung von Geschäftsbeziehungen zwischen nahestehenden Unternehmen

1.5. Geschäftsbeziehungen zu Nahestehenden in niedrig besteuernden Gebieten

2. Allgemeine Grundsätze zur Einkunftsabgrenzung

2.1. Der Fremdvergleich als Maßstab der Einkunftsabgrenzung

2.2. Standardmethoden zur Prüfung von Verrechnungspreisen

2.3. Vorteilsausgleich

2.4. Anwendung der Methoden

3. Warenlieferungen und Dienstleistungen

3.1. Lieferung von Gütern und Waren

3.2. Gewerbliche Dienstleistungen

3.3. Kosten der Werbung

3.4. Kosten der Markterschließung

3.5. Anlaufkosten

4. Zinsen und ähnliche Vergütungen

4.1. Allgemeines

4.2. Maßgebende Zinssätze

4.3. Einzelfragen