BMF - Schreiben vom 23.04.2003
IV B 2 - S 7427 a - 2/03
Fundstellen:
BStBl 2003 I 300

BMF - Schreiben vom 23.04.2003 (IV B 2 - S 7427 a - 2/03) - DRsp Nr. 2008/83461

BMF, Schreiben vom 23.04.2003 - Aktenzeichen IV B 2 - S 7427 a - 2/03

DRsp Nr. 2008/83461

Amtlich vorgeschriebener Vordruck und Anleitung zur Zusammenfassenden Meldung 2003

Anliegend übersendet das BMF zu Ihrer Information Abdrucke des amtlich vorgeschriebenen Vordrucks für die Zusammenfassenden Meldungen gemäß § 18 a UStG (USt 1 ZM 03) einschließlich des zu verwendenden Einlegebogens (/ USt 2 ZM 03) sowie der Anleitung zur Zusammenfassenden Meldung in der ab 1. Januar 2003 geltenden Fassung.

Den amtlich vorgeschriebenen Vordruck (USt 1 ZM 03) verschickt das Bundesamt für Finanzen - Außenstelle Saarlouis - an alle Unternehmen, denen bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt wurde und die für Meldezeiträume des vorangegangenen Kalenderjahres eine Zusammenfassende Meldung abgegeben haben.

Bei der Neuvergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhält der Unternehmer die Vordrucke mit der Anleitung unaufgefordert zugesandt. Zusätzliche Einlegebögen (USt 2 ZM 03) sind beim

Bundesamt für Finanzen
- Außenstelle Saarlouis -
Ahornweg 1 - 3
66740 Saarlouis

anzufordern.

Den Oberfinanzdirektionen werden vom Bundesamt für Finanzen - Außenstelle Saarlouis - Vordrucke und Anleitung zur Auslage in den Finanzämtern übersandt.

Für bereits zugelassene, vom amtlichen Vordruck abweichende Vordrucke ist ein erneuter Zulassungsantrag nicht erforderlich.

Fundstellen
BStBl 2003 I 300