BMF - Schreiben vom 23.06.2003
IV C 5 - S 2363 - 21/03
Fundstellen:
BStBl 2003 I 371

BMF - Schreiben vom 23.06.2003 (IV C 5 - S 2363 - 21/03) - DRsp Nr. 2008/83381

BMF, Schreiben vom 23.06.2003 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2363 - 21/03

DRsp Nr. 2008/83381

§ 39 EStG Ausstellung der Lohnsteuerkarte 2004

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2004 Folgendes:

I. Lohnsteuerkartenmuster

Das Muster der Lohnsteuerkarte 2004 ist gemäß § 51 Abs: 4 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht. Es ist sicherzustellen, dass die Lohnsteuerkarten 2004 dem Muster entsprechen. Im Übrigen wird Folgendes bemerkt:

  • Die ausstellende Gemeinde braucht nur in der ersten Zeile auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte angegeben zu werden.

  • Der Karton für die Lohnsteuerkarten muss mit Tinte beschreibbar sein, soll ein Gewicht von 140 g/qm haben und ein Wasserzeichen enthalten. Die Kartonfarbe ist orange. Das Format für die Lohnsteuerkarte ist wie bisher ein Blatt DIN A 5 (148 x 210 mm).