BMF - Schreiben vom 23.07.2020
IV C 6 - S 2133-b/20/10002 :003

BMF - Schreiben vom 23.07.2020 (IV C 6 - S 2133-b/20/10002 :003) - DRsp Nr. 2020/80297

BMF, Schreiben vom 23.07.2020 - Aktenzeichen IV C 6 - S 2133-b/20/10002 :003

DRsp Nr. 2020/80297

E-Bilanz; Veröffentlichung der Taxonomien 6.4 vom 1. April 2020

Hiermit wird das aktualisierte Datenschema der Taxonomien (Version 6.4) als amtlich vorgeschriebener Datensatz nach § 5b EStG veröffentlicht. Die aktualisierten Taxonomien (Kern-, Ergänzungs- und Spezialtaxonomien) stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.

Die Taxonomien sind grundsätzlich für die Bilanzen der Wirtschaftsjahre zu verwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 beginnen (Wirtschaftsjahr 2021 oder 2021/2022). Sie gelten entsprechend für die in Randnummer 1 des BMF-Schreibens vom 28. September 2011 genannten Bilanzen sowie für Eröffnungsbilanzen, sofern diese nach dem 31. Dezember 2020 aufzustellen sind. Es wird nicht beanstandet, wenn diese auch für das Wirtschaftsjahr 2020 oder 2020/2021 verwendet werden.

Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesen neuen Taxonomien wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2020 und für Echtfälle ab Mai 2021 gegeben sein.

Die einzelnen Änderungen in den Taxonomien ergeben sich aus dem ebenfalls unter www.esteuer.de eingestellten Änderungsnachweis.