Die Liste der Goldmünzen, die für das Jahr 2021 die Kriterien des Artikels 344 Absatz 1 Nummer 2 MwStSystRL erfüllen, wurde von der Europäischen Kommission am 12. November 2020 im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl EU 2020 Nr. C 381, S. 5) veröffentlicht. Zu Ihrer Information übersende ich in der Anlage einen Abdruck dieser Liste.
Dieses Schreiben (nebst Anlage) steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter der Rubrik „Themen - Steuern - Steuerarten - Umsatzsteuer - BMF-Schreiben/Allgemeines“ zum Herunterladen bereit.
INFORMATIONEN DER MITGLIEDSTAATEN
MEHRWERTSTEUER (MwSt.)
BEFREITES ANLAGEGOLD
Liste der Goldmünzen, die die Kriterien von Artikel 344 Absatz 1 Nummer 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates (Sonderregelung für Anlagegold) erfüllen
Gültig für das Jahr 2021
(2020/C 381/05)
ERLÄUTERUNG
a)
Diese Liste berücksichtigt die Beiträge der Mitgliedstaaten, die innerhalb der in Artikel
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