BMF - Schreiben vom 24.04.2015
IV D 3 - S 7346/15/10001

BMF - Schreiben vom 24.04.2015 (IV D 3 - S 7346/15/10001) - DRsp Nr. 2015/80291

BMF, Schreiben vom 24.04.2015 - Aktenzeichen IV D 3 - S 7346/15/10001

DRsp Nr. 2015/80291

Übermittlung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen bei Aufnahme der selbständigen gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit einer Vorratsgesellschaft und bei Übernahme eines Firmenmantels (§ 18 Abs. 2 Satz 5 UStG)

Durch Artikel 9 Nr. 4 i. V. m. Artikel 16 Abs. 3 des Gesetzes zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften - sog. Zollkodex-Anpassungsgesetz - vom 22. Dezember 2014 ( BGBl. 2014 I S. 2417) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2015 § 18 Abs. 2 Satz 5 UStG angefügt. Danach ist

  • bei im Handelsregister eingetragenen, noch nicht gewerblich oder beruflich tätig gewesenen juristischen Personen oder Personengesellschaften, die objektiv belegbar die Absicht haben, eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig auszuüben (Vorratsgesellschaften), und zwar ab dem Zeitpunkt des Beginns der tatsächlichen Ausübung dieser Tätigkeit, und

  • bei der Übernahme von juristischen Personen oder Personengesellschaften, die bereits gewerblich oder beruflich tätig gewesen sind und zum Zeitpunkt der Übernahme ruhen oder nur geringfügig gewerblich oder beruflich tätig sind (Firmenmantel), und zwar ab dem Zeitpunkt der Übernahme,

im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat.