BMF - Schreiben vom 25.04.2008
IV C 5 - S 2363/07/0001

BMF - Schreiben vom 25.04.2008 (IV C 5 - S 2363/07/0001) - DRsp Nr. 2008/92471

BMF, Schreiben vom 25.04.2008 - Aktenzeichen IV C 5 - S 2363/07/0001

DRsp Nr. 2008/92471

Ausstellung der Lohnsteuerkarte 2009

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Ausstellung der Lohnsteuerkarten 2009 Folgendes:

I. Lohnsteuerkartenmuster

Das Muster der Lohnsteuerkarte 2009 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) bestimmt worden und wird hiermit in der Anlage bekannt gemacht. Es ist sicherzustellen, dass die Lohnsteuerkarten 2009 dem Muster entsprechen. Im Übrigen wird Folgendes bemerkt:

  • Die ausstellende Gemeinde braucht nur in der ersten Zeile auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte angegeben zu werden.

  • Der Karton für die Lohnsteuerkarten muss mit Tinte beschreibbar sein, soll ein Gewicht von 140 g/qm haben und ein Wasserzeichen enthalten. Die Kartonfarbe ist rot. Das Format für die Lohnsteuerkarte ist wie bisher ein Blatt DIN A 5 (148 × 210 mm).