BMF - Schreiben vom 25.06.2012
IV B 5 - S 1301-USA /0-04

BMF - Schreiben vom 25.06.2012 (IV B 5 - S 1301-USA /0-04) - DRsp Nr. 2012/80646

BMF, Schreiben vom 25.06.2012 - Aktenzeichen IV B 5 - S 1301-USA /0-04

DRsp Nr. 2012/80646

Deutsch-amerikanisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA-USA); BFH-Urteil vom 21. Oktober 2009 - I R 70/08 -

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist im Zusammenhang mit der Anwendung des BFH-Urteils vom 21. Oktober 2009 - I R 70/08 - (BStBl 2010 II S. …) Folgendes zu beachten:

In materiellrechtlicher Hinsicht betrifft das Urteil die Zahlung solcher Erfindervergütungen, die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für während des Arbeitsverhältnisses gemachte Erfindungen geleistet werden. Der Arbeitnehmer war nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und zum Zeitpunkt der Zahlung der Erfindervergütung in den USA ansässig. Für diesen Fall hat der BFH entschieden, dass Deutschland kein Besteuerungsrecht nach dem DBA-USA zusteht, weil es sich nicht um ein zusätzliches Entgelt für eine frühere Tätigkeit im Sinne des Artikels 15 Absatz 1 Satz 2 OECD-Musterabkommen handelt.