BMF - Schreiben vom 25.06.2020
IV B 3 - S 1301-BEL/20/10002 :001

BMF - Schreiben vom 25.06.2020 (IV B 3 - S 1301-BEL/20/10002 :001) - DRsp Nr. 2020/80270

BMF, Schreiben vom 25.06.2020 - Aktenzeichen IV B 3 - S 1301-BEL/20/10002 :001

DRsp Nr. 2020/80270

Zweite Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 6. Mai 2020; Besteuerung von Grenzpendlern

Die am 6. Mai 2020 mit dem Königreich Belgien abgeschlossene und am 20. Mai 2020 um einen Monat verlängerte Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuer in der Fassung des Zusatzabkommens vom 5. November 2002 im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern wurde mit schriftlicher Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 22. Juni 2020 bis zum 31. August 2020 verlängert.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

Konsultationsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden Deutschlands und Belgiens zur Verlängerung der Konsultationsvereinbarung vom 6. Mai 2020 zur Situation grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer*innen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ihre Tätigkeit im Homeoffice ausüben, wie im gegenseitigen Einvernehmen vom 20. Mai 2020 verlängert

1. Einführung