BMF - Schreiben vom 25.07.2012
IV D 2 - S 7270/12/10001

BMF - Schreiben vom 25.07.2012 (IV D 2 - S 7270/12/10001) - DRsp Nr. 2012/80735

BMF, Schreiben vom 25.07.2012 - Aktenzeichen IV D 2 - S 7270/12/10001

DRsp Nr. 2012/80735

Umsatzsteuer; Entstehung der Steuer in den Fällen des unrichtigen Steuerausweises (§ 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG i. V. m. § 14c Abs. 1 UStG); Konsequenzen des BFH-Urteils vom 8. September 2011, V R 5/10

Mit Urteil vom 8. September 2011, V R 5/10 Das Urteil wird zeitgleich im Bundessteuerblatt II veröffentlicht., hat der BFH entschieden, dass die Steuerschuld aufgrund eines Steuerausweises in der Rechnung nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 UStG i. d. F. des Steueränderungsgesetzes 2003 erst mit der Ausgabe der Rechnung entsteht. Im entschiedenen Fall hatte der Unternehmer für im Inland nicht steuerbare Leistungen Rechnungen mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer ausgegeben.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer-Anwendungserlass vom 1. Oktober 2010, BStBl 2010 I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 2. Juli 2012 - IV D 2 - S 7287 a/09/10004 : 003 (2012/0449475), BStBl 2012 I S. XXX, geändert worden ist, wie folgt geändert:

  • In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu Abschnitt 13.6. folgende Angabe eingefügt:

    „13.7. Entstehung der Steuer in den Fällen des unrichtigen Steuerausweises”

  • Nach Abschnitt 13.6. wird folgender neuer Abschnitt 13.7. angefügt:

    „13.7. Entstehung der Steuer in den Fällen des unrichtigen Steuerausweises