BMF - Schreiben vom 26.05.2020
IV B 3 - S 1301-BEL/20/10002 :001

BMF - Schreiben vom 26.05.2020 (IV B 3 - S 1301-BEL/20/10002 :001) - DRsp Nr. 2020/80226

BMF, Schreiben vom 26.05.2020 - Aktenzeichen IV B 3 - S 1301-BEL/20/10002 :001

DRsp Nr. 2020/80226

Verlängerung der Konsultationsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien vom 6. Mai 2020; Besteuerung von Grenzpendlern

Die am 6. Mai 2020 mit dem Königreich Belgien abgeschlossene Konsultationsvereinbarung zum Abkommen vom 11. April 1967 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerungen und zur Regelung verschiedener anderer Fragen auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen einschließlich der Gewerbesteuer und der Grundsteuer in der Fassung des Zusatzabkommens vom 5. November 2002 im Hinblick auf die steuerliche Behandlung des Arbeitslohns von Grenzpendlern wurde mit schriftlicher Vereinbarung der zuständigen Behörden vom 20. Mai 2020 bis zum 30. Juni 2020 verlängert.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

Konsultationsvereinbarung zwischen den zuständigen Behörden Deutschlands und Belgiens zur Verlängerung der Konsultationsvereinbarung vom 6. Mai 2020 zur Situation grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer*innen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ihre Tätigkeit im Homeoffice ausüben

1. Einführung