BMF - Schreiben vom 26.06.2008
IV B 2 - S 1301 - USA/0

BMF - Schreiben vom 26.06.2008 (IV B 2 - S 1301 - USA/0) - DRsp Nr. 2008/92790

BMF, Schreiben vom 26.06.2008 - Aktenzeichen IV B 2 - S 1301 - USA/0

DRsp Nr. 2008/92790

Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und einiger anderer Steuern; Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen gemäß Artikel 28 Abs. 7 des Abkommens

Das Bundeszentralamt für Steuern ist gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes für die Aufgabe der Entlastung von deutschen Abzugsteuern (Erstattungen und Freistellungen) in den Fällen der §§ 43b und 50g des Einkommensteuergesetzes sowie auf Grund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zuständig.

Diesem Aufgabenbereich sind auch die Anträge gemäß Artikel 28 Abs. 7 DBA-USA zuzuordnen.